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   BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02   

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https://dejure.org/2003,26672
BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02 (https://dejure.org/2003,26672)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02 (https://dejure.org/2003,26672)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 28 W (pat) 246/02 (https://dejure.org/2003,26672)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02
    Ein Ausstoß von über ... Bier mag im Verhältnis zu Großbrauereien gering erscheinen, er liegt aber fernab der für das Markenrecht maßgeblichen Umsatz - Untergrenze, mit der die Geltendmachung von bloß formalen Markenrechten verhindert werden soll (vgl hierzu BGH WRP 2003, 1439 ff) Kellogg"s/Kelly"s, veröffentlicht in juris; dort wurde die Belieferung allein des Münchner Olympiastadions mit Knabberartikeln als unterhalb des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten angesehen).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02
    Brauereien unterhalten häufig eigene Gaststätten und Gasthöfe (vgl auch BGH, MarkenR 2000, 321 - PAPPAGALLO, GRUR 1999, 586 - Lions), dort umfasst die Dienstleistung "Beherbergung von Gästen" in aller Regel auch deren Verpflegung, so dass insoweit keine Aussonderung möglich ist.
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 26.11.2003 - 28 W (pat) 246/02
    Brauereien unterhalten häufig eigene Gaststätten und Gasthöfe (vgl auch BGH, MarkenR 2000, 321 - PAPPAGALLO, GRUR 1999, 586 - Lions), dort umfasst die Dienstleistung "Beherbergung von Gästen" in aller Regel auch deren Verpflegung, so dass insoweit keine Aussonderung möglich ist.
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Als solche nimmt sie der Verbraucher auch wahr, womit die Überschneidungen dieser Waren und Dienstleistungen viel zu gering und zu selten sind, als dass von einer gemeinsamen Produkt- bzw. Dienstleistungsverantwortlichkeit ausgegangen werden könnte (vgl. BPatG 28 W (pat) 165/04 - OKTOBIERFEST/OKTOBERFEST-BIER; 28 W (pat) 246/02 - Alpkönig/Alpkönig).
  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    Als solche nimmt sie der Verbraucher auch wahr, womit die Überschneidungen dieser Waren und Dienstleistungen viel zu gering und zu selten sind, als dass von einer gemeinsamen Produkt- bzw. Dienstleistungsverantwortlichkeit ausgegangen werden könnte (vgl. Rspr. zu Brauereien: BPatG 28 W (pat) 165/04 - OKTOBIER-FEST/OKTOBERFEST-BIER; 28 W (pat) 246/02 - Alpkönig/Alpkönig; 26 W (pat) 49/16 - CRAFTWERK/Kraftwerk).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
    Als solche nimmt sie der Verbraucher auch wahr, womit die Überschneidungen dieser Waren und Dienstleistungen viel zu gering und zu selten sind, als dass von einer gemeinsamen Produkt- bzw. Dienstleistungsverantwortlichkeit ausgegangen werden könnte (vgl. BPatG 28 W (pat) 165/04 - OKTOBIER- FEST/OKTOBERFEST-BIER; 28 W (pat) 246/02 - Alpkönig/Alpkönig).
  • BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
    Allein der Umstand, dass große Hersteller von Nahrungsmitteln, Sekt, Bier und Tabakwaren mitunter als Sponsoren sportlicher oder kultureller Ereignisse auftreten, ist für den Verkehr, sofern er bei der Teilnahme an dem sportlichen oder kulturellen Ereignis das Kennzeichen des Sponsors überhaupt bewusst wahrnimmt, noch kein ausreichender Grund anzunehmen, die Organisation und Veranstaltung der sportlichen oder kulturellen Ereignisse würden unter der betrieblichen Verantwortlichkeit und Kontrolle des Herstellers der dort zum Verzehr angebotenen Waren erbracht (stRspr. vgl ua 28 W (pat) 246/02 v. 26. November 2003 - Unterhaltung, sportliche und kulturelle Veranstaltungen # Bier; 32 W (pat) 464/00 v. 21. Februar 2001 - Freizeitveranstaltungen # alkoholischen Getränken; BPatG 1986, 176: Messen # Fruchtsäften, alkoholfreien Getränken).
  • BPatG, 27.06.2007 - 26 W (pat) 74/04
    Zweifel im Hinblick auf eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1) für die Waren "Bier" und "Tafelwasser" können aus dieser Umsatzmenge nicht hergeleitet werden (so im Ergebnis auch BPatG, Beschl. v. 26.1.2003 - 28 W (pat) 246/02 ALPKÖNIG/ALPKÖNIG).
  • BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
    Zweifel im Hinblick auf eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarke zu 1) für die Waren "Bier" und "Tafelwasser" können aus diesen Umsatzmengen nicht hergeleitet werden (so im Ergebnis auch BPatG, Beschl. v. 26.1.2003 - 28 W (pat) 246/02 ALPKÖNIG/ALPKÖNIG).
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